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Vier erwachsene Familienmitglieder an einem Esstisch mit Unterlagen
Symbolbild
Familie · Kapitel 4 von 5 · 7 Minuten Lesezeit

Der Pflichtteil und die anderen Kinder

Die kurze Antwort
½ des gesetzlichen Erbteils

Kinder, die im Testament übergangen werden, haben einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, und er ist ein Geldanspruch gegen den Erben. Wird der Betrieb zu Lebzeiten verschenkt, kommt der Pflichtteilsergänzungsanspruch hinzu: Schenkungen der letzten zehn Jahre werden dem Nachlass hinzugerechnet, abschmelzend um ein Zehntel je vollem Jahr. Praktisch heißt das: Ein Geschwisterkind kann den Nachfolger zu einer Zahlung zwingen, die der Betrieb nicht hergibt. Geregelt wird das mit einem notariellen Pflichtteilsverzicht gegen Ausgleich.

Von der Redaktion · Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026
Inhalt
  1. Warum das ein Unternehmensthema ist
  2. Die Zehnjahresfrist, und was sie wirklich bedeutet
  3. Wie der Ausgleich üblicherweise geregelt wird
  4. Was passiert, wenn nichts geregelt wird
  5. Häufige Fragen

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Warum das ein Unternehmensthema ist

Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf Beteiligung. Das klingt harmlos und ist es nicht: Der Nachfolger erbt einen Betrieb und muss seinen Geschwistern einen Betrag auszahlen, der sich am Wert dieses Betriebs bemisst. Liquidität dafür ist selten vorhanden.

Pflichtteil = ½ × gesetzlicher Erbteil
Beispiel: Ein Vater, verwitwet, drei Kinder, Betrieb im Wert von 1,2 Mio. €, sonst kein nennenswertes Vermögen. Der Betrieb geht an ein Kind.
Gesetzlicher Erbteil je Kindein Drittel
Pflichtteil je übergangenem Kindein Sechstel
Anspruch je Geschwisterkind bei 1,2 Mio. €200.000 €
Summe, die der Nachfolger aufbringen muss400.000 €

Vierhunderttausend Euro aus einem Betrieb zu ziehen, der gerade übernommen wurde, geht in den meisten Fällen nur über Kredit oder über den Verkauf von Substanz. Das ist der Mechanismus, an dem familieninterne Nachfolgen Jahre nach der Übergabe scheitern.

Die Zehnjahresfrist, und was sie wirklich bedeutet

Wie viel der Schenkung noch angerechnet wird
Abschmelzung nach § 2325 Abs. 3 BGB, je vollem Jahr um ein Zehntel.
im Jahr der Schenkung100 %
nach 3 Jahren70 %
nach 5 Jahren50 %
nach 8 Jahren20 %
nach 10 Jahren0 %

Die Frist läuft allerdings nur, wenn der Übergeber die Nutzungen tatsächlich aus der Hand gibt. Behält er sich einen umfassenden Nießbrauch vor, behält also die Erträge, beginnt sie nach der Rechtsprechung häufig gar nicht zu laufen. Das ist der Zielkonflikt zwischen Versorgung und Fristbeginn, und er ist einer der wichtigsten Gestaltungspunkte überhaupt.

Wie sich Versorgung und Übertragung trotzdem verbinden lassen: Nießbrauch und die eigene Versorgung

Wie der Ausgleich üblicherweise geregelt wird

  • Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung. Notariell beurkundet, zu Lebzeiten, mit einer Gegenleistung an das verzichtende Kind. Das ist die sauberste Lösung und die einzige, die wirklich Sicherheit schafft.
  • Ausgleich mit anderem Vermögen. Immobilien, Wertpapiere, Lebensversicherungen. Setzt voraus, dass neben dem Betrieb etwas da ist, was bei Unternehmerfamilien oft nicht der Fall ist.
  • Anrechnungsbestimmung bei der Schenkung. Der Nachfolger muss sich den Wert auf seinen Erbteil anrechnen lassen. Das mindert Streit, beseitigt den Pflichtteil aber nicht.
  • Beteiligung ohne Stimmrecht. Die Geschwister werden am Ertrag beteiligt, ohne mitreden zu können. Klingt fair und erzeugt in der Praxis dauerhafte Reibung.

Die erste Variante ist die einzige, die das Problem löst. Sie verlangt allerdings, dass alle Beteiligten zu Lebzeiten an einem Tisch sitzen und eine Zahl akzeptieren. Genau daran scheitert es häufig, und dann bleibt der Anspruch bestehen.

Die Zahl muss belastbar sein

Ein Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung setzt voraus, dass alle Seiten wissen, worauf sie verzichten. Wird der Betrieb dabei erkennbar zu niedrig bewertet, ist der Verzicht angreifbar. Eine nachvollziehbare Bewertung ist hier nicht Formsache, sondern die Grundlage dafür, dass die Regelung hält.

Was passiert, wenn nichts geregelt wird

Dann entscheidet der Gesetzgeber, und zwar zum ungünstigsten denkbaren Zeitpunkt. Der Betrieb fällt in eine Erbengemeinschaft, in der jede Entscheidung Einstimmigkeit oder Mehrheit braucht. Bis zur Auseinandersetzung führt niemand das Unternehmen wirklich, und Käufer für einen Anteil daran gibt es praktisch nicht.

Wir sehen solche Konstellationen regelmäßig als Bewertungsanlass, und sie haben eines gemeinsam: Jede davon wäre zu Lebzeiten mit einem Notartermin lösbar gewesen.

Häufige Fragen

Kann ich ein Kind ganz enterben?

Vollständig nur in engen Ausnahmefällen, die das Gesetz abschließend aufzählt und die auf schwere Verfehlungen abstellen. Der Pflichtteil selbst lässt sich durch ein Testament nicht ausschließen. Der einzige verlässliche Weg ist der notarielle Verzicht, und der setzt die Zustimmung des Kindes voraus.

Zählt der Betriebswert oder der Steuerwert für den Pflichtteil?

Für den Pflichtteil gilt der Verkehrswert, also das, was am Markt erzielbar wäre, nicht der Steuerwert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Das ist hier ausnahmsweise die günstigere Größe, weil der Steuerwert bei inhabergeführten Betrieben meist höher liegt. Über die Höhe wird trotzdem regelmäßig gestritten, weshalb eine belegte Bewertung wertvoll ist.