
Der Pflichtteil und die anderen Kinder
Kinder, die im Testament übergangen werden, haben einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, und er ist ein Geldanspruch gegen den Erben. Wird der Betrieb zu Lebzeiten verschenkt, kommt der Pflichtteilsergänzungsanspruch hinzu: Schenkungen der letzten zehn Jahre werden dem Nachlass hinzugerechnet, abschmelzend um ein Zehntel je vollem Jahr. Praktisch heißt das: Ein Geschwisterkind kann den Nachfolger zu einer Zahlung zwingen, die der Betrieb nicht hergibt. Geregelt wird das mit einem notariellen Pflichtteilsverzicht gegen Ausgleich.
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Warum das ein Unternehmensthema ist
Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf Beteiligung. Das klingt harmlos und ist es nicht: Der Nachfolger erbt einen Betrieb und muss seinen Geschwistern einen Betrag auszahlen, der sich am Wert dieses Betriebs bemisst. Liquidität dafür ist selten vorhanden.
Vierhunderttausend Euro aus einem Betrieb zu ziehen, der gerade übernommen wurde, geht in den meisten Fällen nur über Kredit oder über den Verkauf von Substanz. Das ist der Mechanismus, an dem familieninterne Nachfolgen Jahre nach der Übergabe scheitern.
Die Zehnjahresfrist, und was sie wirklich bedeutet
Die Frist läuft allerdings nur, wenn der Übergeber die Nutzungen tatsächlich aus der Hand gibt. Behält er sich einen umfassenden Nießbrauch vor, behält also die Erträge, beginnt sie nach der Rechtsprechung häufig gar nicht zu laufen. Das ist der Zielkonflikt zwischen Versorgung und Fristbeginn, und er ist einer der wichtigsten Gestaltungspunkte überhaupt.
Wie sich Versorgung und Übertragung trotzdem verbinden lassen: Nießbrauch und die eigene Versorgung
Wie der Ausgleich üblicherweise geregelt wird
- Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung. Notariell beurkundet, zu Lebzeiten, mit einer Gegenleistung an das verzichtende Kind. Das ist die sauberste Lösung und die einzige, die wirklich Sicherheit schafft.
- Ausgleich mit anderem Vermögen. Immobilien, Wertpapiere, Lebensversicherungen. Setzt voraus, dass neben dem Betrieb etwas da ist, was bei Unternehmerfamilien oft nicht der Fall ist.
- Anrechnungsbestimmung bei der Schenkung. Der Nachfolger muss sich den Wert auf seinen Erbteil anrechnen lassen. Das mindert Streit, beseitigt den Pflichtteil aber nicht.
- Beteiligung ohne Stimmrecht. Die Geschwister werden am Ertrag beteiligt, ohne mitreden zu können. Klingt fair und erzeugt in der Praxis dauerhafte Reibung.
Die erste Variante ist die einzige, die das Problem löst. Sie verlangt allerdings, dass alle Beteiligten zu Lebzeiten an einem Tisch sitzen und eine Zahl akzeptieren. Genau daran scheitert es häufig, und dann bleibt der Anspruch bestehen.
Ein Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung setzt voraus, dass alle Seiten wissen, worauf sie verzichten. Wird der Betrieb dabei erkennbar zu niedrig bewertet, ist der Verzicht angreifbar. Eine nachvollziehbare Bewertung ist hier nicht Formsache, sondern die Grundlage dafür, dass die Regelung hält.
Was passiert, wenn nichts geregelt wird
Dann entscheidet der Gesetzgeber, und zwar zum ungünstigsten denkbaren Zeitpunkt. Der Betrieb fällt in eine Erbengemeinschaft, in der jede Entscheidung Einstimmigkeit oder Mehrheit braucht. Bis zur Auseinandersetzung führt niemand das Unternehmen wirklich, und Käufer für einen Anteil daran gibt es praktisch nicht.
Wir sehen solche Konstellationen regelmäßig als Bewertungsanlass, und sie haben eines gemeinsam: Jede davon wäre zu Lebzeiten mit einem Notartermin lösbar gewesen.
Häufige Fragen
Kann ich ein Kind ganz enterben?
Vollständig nur in engen Ausnahmefällen, die das Gesetz abschließend aufzählt und die auf schwere Verfehlungen abstellen. Der Pflichtteil selbst lässt sich durch ein Testament nicht ausschließen. Der einzige verlässliche Weg ist der notarielle Verzicht, und der setzt die Zustimmung des Kindes voraus.
Zählt der Betriebswert oder der Steuerwert für den Pflichtteil?
Für den Pflichtteil gilt der Verkehrswert, also das, was am Markt erzielbar wäre, nicht der Steuerwert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Das ist hier ausnahmsweise die günstigere Größe, weil der Steuerwert bei inhabergeführten Betrieben meist höher liegt. Über die Höhe wird trotzdem regelmäßig gestritten, weshalb eine belegte Bewertung wertvoll ist.