
Schenken oder an das eigene Kind verkaufen?
Bei der Schenkung fließt kein Geld, dafür greifen erhebliche Verschonungen für Betriebsvermögen: 85 oder sogar 100 Prozent des Werts bleiben steuerfrei, wenn Behaltensfrist und Lohnsumme eingehalten werden. Dazu kommt der persönliche Freibetrag von 400.000 Euro je Kind alle zehn Jahre. Beim Verkauf bekommen Sie einen Kaufpreis und versteuern den Veräußerungsgewinn wie bei jedem anderen Käufer, dafür ist die Sache zwischen den Geschwistern einfacher. Die Entscheidung fällt selten am Steuersatz, sondern an Ihrer Versorgung.
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Was die Verschonung leistet
Der Gesetzgeber will nicht, dass Betriebe an der Erbschaftsteuer zerbrechen. Deshalb gibt es für begünstigtes Betriebsvermögen zwei Modelle, zwischen denen der Erwerber wählt.
| Modell | Steuerfrei | Behaltensfrist | Lohnsumme |
|---|---|---|---|
| Regelverschonung | 85 % | 5 Jahre | über 5 Jahre |
| Optionsverschonungauf Antrag, engere Voraussetzungen | 100 % | 7 Jahre | über 7 Jahre |
Die Verschonung ist damit kein Geschenk, sondern ein Vertrag: Der Staat verzichtet auf Steuer, solange der Betrieb weiterläuft und die Arbeitsplätze bleiben. Wer innerhalb der Frist verkauft oder wesentliche Teile veräußert, verliert sie anteilig und zahlt nach.
Ein Kind, das den Betrieb geschenkt bekommt und drei Jahre später merkt, dass es die Aufgabe nicht will, sitzt in der Behaltensfrist fest. Verkauft es, wird rückwirkend nachversteuert. Das ist ein starkes Argument dafür, die Frage aus Kapitel 2 wirklich zu klären, bevor übertragen wird.
Die persönlichen Freibeträge
Die Zehnjahresfrist ist der eigentliche Hebel und der Grund, warum eine familieninterne Nachfolge so früh geplant gehört. Wer mit 58 einen ersten Teil überträgt und mit 68 den zweiten, nutzt den Freibetrag zweimal. Wer alles auf einmal mit 68 überträgt, einmal.
Und wenn verkauft wird?
Ein Verkauf an das eigene Kind ist steuerlich ein Verkauf wie jeder andere. Sie versteuern den Veräußerungsgewinn, und ab 55 gelten Freibetrag und ermäßigter Steuersatz. Die Verschonung für Betriebsvermögen greift nicht, denn es wird nichts verschenkt.
Für die Schenkung spricht
- Bis zu 100 Prozent des Betriebsvermögens bleiben steuerfrei
- Kein Kaufpreis, den das Kind finanzieren müsste
- Der Freibetrag lässt sich alle zehn Jahre neu nutzen
- Anrechnung auf den Erbteil lässt sich regeln
Setzt voraus, dass Sie anderweitig versorgt sind.
Für den Verkauf spricht
- Sie bekommen Geld und sind unabhängig von der Ertragslage danach
- Der Ausgleich unter den Geschwistern wird einfacher, weil ein Betrag da ist
- Keine Behaltensfrist, keine Lohnsummenprüfung
- Das Kind entscheidet als Eigentümer ohne Rücksicht auf die Verschonung
Setzt voraus, dass das Kind finanzieren kann.
In der Praxis entsteht daraus häufig eine Mischform, die gemischte Schenkung: Ein Teil des Werts wird geschenkt, ein Teil bezahlt. Steuerlich wird der Vorgang dann aufgeteilt, und beide Seiten werden getrennt behandelt. Das ist gestaltbar und braucht einen Fachberater.
Was beim Verkauf steuerlich anfällt, unabhängig davon, wer kauft: Veräußerungsgewinn und der Freibetrag ab 55
Der Wert, der beiden Wegen zugrunde liegt
Egal ob geschenkt oder verkauft: Es braucht eine Zahl. Bei der Schenkung ist sie die Grundlage der Steuer, beim Verkauf der Kaufpreis, und in beiden Fällen die Grundlage für den Ausgleich unter den Geschwistern.
Für die Schenkungsteuer gilt dabei nicht der Marktwert, sondern der steuerliche Wert. Ohne anderen Nachweis wendet die Finanzverwaltung das vereinfachte Ertragswertverfahren mit dem Faktor 13,75 an, und der liegt bei inhabergeführten Betrieben regelmäßig deutlich über dem, was ein Käufer zahlen würde.
Warum der Steuerwert so weit über dem Marktwert liegt: Warum das Finanzamt auf eine andere Zahl kommt
Verschonungsregeln, Verwaltungsvermögensquote, Einstiegstest, Abzugsbetrag und die Sonderregeln für große Erwerbe bilden ein Regelwerk, das im Einzelfall über sechsstellige Beträge entscheidet. Wir beschreiben die Mechanik. Die Anwendung gehört zu einem auf Unternehmensnachfolge spezialisierten Steuerberater.
Häufige Fragen
Was ist Verwaltungsvermögen und warum ist es gefährlich?
Vermögen im Betrieb, das nicht dem eigentlichen Geschäft dient: vermietete Immobilien, Wertpapiere, Kunst, überschüssige Liquidität. Es ist von der Verschonung ausgenommen und kann, wenn sein Anteil zu hoch ist, die Verschonung insgesamt gefährden. Wer über eine Schenkung nachdenkt, sollte diesen Anteil Jahre vorher kennen und gegebenenfalls bereinigen.
Kann ich die Schenkung zurückholen, wenn es schiefgeht?
Nur wenn Sie es vorher vereinbaren. Übliche Instrumente sind Rückforderungsrechte für bestimmte Fälle: Vorversterben des Kindes, Insolvenz, Scheidung, Veräußerung ohne Zustimmung. Sie gehören in den Übertragungsvertrag und sind der wichtigste Schutz für den Übergeber. Ohne sie ist eine Schenkung endgültig.
Was passiert mit einem Betriebsgrundstück, das mir privat gehört?
Es wird in aller Regel mitübertragen oder zumindest mitgedacht. Steht es im Sonderbetriebsvermögen oder liegt eine Betriebsaufspaltung vor, kann seine Zurückbehaltung dieselben Folgen haben wie beim Verkauf: Die Begünstigung entfällt, und stille Reserven werden aufgedeckt. Diese Konstellation ist der häufigste Grund für böse Überraschungen und gehört als Erstes geprüft.