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Vertraulichkeit · Kapitel 1 von 4 · 7 Minuten Lesezeit

Wer wann erfahren darf, dass Sie verkaufen

Die kurze Antwort
Vier Stufen, vier Freigaben

In vier Stufen, und Sie entscheiden auf jeder einzeln. Stufe eins ist ein anonymisiertes Kurzprofil ohne Firmenname, Anschrift und Kundennamen. Stufe zwei sind die ausführlichen Unterlagen, und die gibt es erst nach unterschriebener Verschwiegenheitserklärung. Stufe drei ist das persönliche Kennenlernen, für das Sie den Interessenten namentlich freigeben. Stufe vier ist die Prüfung im Haus, und erst dann erfährt das Team davon. Eine automatische Weitergabe gibt es an keiner Stelle.

Von der Redaktion · Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026
Inhalt
  1. Was auf welcher Stufe sichtbar wird
  2. Was wir gar nicht erst erheben
  3. Das öffentliche Angebot, und warum wir es trotzdem machen
  4. Wer in Ihrem Umfeld wann erfahren sollte
  5. Was passiert, wenn es doch durchsickert
  6. Häufige Fragen

Was Ihr Betrieb heute wert wäre

Eine erste Größenordnung in zwei Minuten, ohne Firmenname und ohne Registrierung. Kostenfrei, und wir melden uns nur, wenn Sie es wollen.

Unternehmenswert berechnen

Was auf welcher Stufe sichtbar wird

StufeWer sieht wasVoraussetzung
1. Anonymisiertes ProfilBranche, Region in grober Einteilung, Umsatzklasse, Mitarbeiterzahl in Spannen, Kurzbeschreibung ohne AlleinstellungsmerkmalIhre Freigabe des Textes
2. Ausführliche UnterlagenZahlen, Struktur, Verträge in Kategorien, weiterhin ohne Firmennameunterschriebene Verschwiegenheitserklärung
3. KennenlernenFirmenname, Person, StandortIhre namentliche Freigabe dieses Interessenten
4. Prüfung im HausAlles, einschließlich Kundennamen und PersonalunterlagenAbsichtserklärung und Ihr Zeitplan

Der Übergang von Stufe zwei auf Stufe drei ist der eigentliche Moment. Alles davor lässt sich zurücknehmen, alles danach nicht mehr. Deshalb liegt diese Entscheidung bei Ihnen und nicht bei uns, und wir treffen sie auch nicht stellvertretend, wenn es schnell gehen soll.

Was wir gar nicht erst erheben

Für eine erste Bewertung brauchen wir keinen Firmennamen und keine Anschrift. Das ist kein Verzicht aus Höflichkeit, sondern der wirksamste Schutz: Was nicht gespeichert ist, kann nicht weitergegeben werden.

  • Kein Firmenname im Wertrechner und im anonymisierten Profil.
  • Keine Anschrift. Die Region wird so grob angegeben, dass sie mehrere hundert Betriebe umfasst.
  • Keine Kundennamen, auch nicht in den ausführlichen Unterlagen. Dort stehen Umsatzanteile und Branchen, keine Firmen.
  • Keine Alleinstellungsmerkmale, an denen ein Kenner der Branche den Betrieb erkennen würde.

Das öffentliche Angebot, und warum wir es trotzdem machen

Ihr Angebot erscheint bei uns öffentlich, in anonymisierter Form. Das ist ein Unterschied zu Vermittlern, die ausschließlich in einem geschlossenen Kreis arbeiten, und wir benennen ihn, statt ihn zu umschreiben.

Der Grund ist Reichweite: Ein Teil der ernsthaften Käufer in unseren Gewerken sucht selbst, und wer nur einen geschlossenen Verteiler bedient, erreicht ihn nie. Der Schutz liegt deshalb nicht in der Nichtöffentlichkeit, sondern in der geprüften Nicht-Identifizierbarkeit.

Wie ein solches Profil konkret aussieht, mit Beispiel: Wie eine anonyme Anzeige aussieht

Wer in Ihrem Umfeld wann erfahren sollte

  • Ganz am AnfangSteuerberater und FamilieBeide brauchen Sie, und beide erfahren es ohnehin. Der Steuerberater liefert die Bereinigung, die Familie trägt die Entscheidung mit. Wer hier schweigt, verhandelt allein.
  • Vor der PrüfungDie zweite FührungsebeneSobald fremde Berater ins Haus kommen, fällt es auf. Wer seinen Werkstattleiter oder seine Prokuristin vorher einweiht, gewinnt einen Verbündeten. Wer es nicht tut, riskiert, dass genau diese Person zuerst kündigt.
  • Nach der AbsichtserklärungDas gesamte TeamWenn ein Käufer feststeht und der Abschluss wahrscheinlich ist. Früher entsteht Unruhe ohne Antwort auf die einzige Frage, die das Team hat: Was wird aus mir?
  • Nach VertragsschlussKunden und LieferantenGemeinsam mit dem Käufer und in der Reihenfolge ihrer Bedeutung. Die wichtigsten Kunden persönlich, und zwar von Ihnen, nicht per Rundschreiben.

Was passiert, wenn es doch durchsickert

Das kommt vor, meist über einen Lieferanten oder über den Berater eines Interessenten. Die wirksamste Reaktion ist die schnellste: das Thema selbst ansprechen, bevor es sich verselbständigt. Ein Inhaber, der auf Nachfrage sagt „ja, ich bereite meine Nachfolge vor, und zwar geordnet", verliert wenig. Ein Inhaber, der dementiert und vier Wochen später übergibt, verliert mehr als den Preis.

Häufige Fragen

Kann ich bestimmte Käufer ausschließen?

Ja, und das ist der häufigste Wunsch. Sie können einzelne Unternehmen oder ganze Gruppen von der Ansprache ausnehmen, typischerweise den Wettbewerber vor Ort. Das legen wir vor der ersten Ansprache fest, nicht danach. Eine Sperrliste, die erst entsteht, wenn die Anfrage schon da ist, hilft nicht mehr.

Sieht mein Wettbewerber das anonyme Angebot?

Möglicherweise, denn es ist öffentlich. Deshalb prüfen wir vorher, ob er daraus auf Sie schließen kann. In Branchen mit wenigen Anbietern je Region ist das der Punkt, an dem wir die Angaben vergröbern oder ganz auf die Veröffentlichung verzichten und nur im Käufernetzwerk arbeiten.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich es mir anders überlege?

Sie ziehen die Freigabe zurück, das Angebot wird abgeschaltet, und die Unterlagen werden aus dem Datenraum entfernt. Die Verschwiegenheitserklärungen der Interessenten wirken über das Ende hinaus. Ihre eigenen Daten löschen wir auf Wunsch, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.