Die Verschwiegenheitserklärung: was sie leistet und was nicht
Eine Verschwiegenheitserklärung verpflichtet den Interessenten, alles vertraulich zu behandeln, was er von Ihnen erfährt, und sie belegt einen Verstoß mit einer Vertragsstrafe. Verhindern kann sie nichts. Ihr eigentlicher Wert liegt in der Auslese: Wer nicht unterschreibt, ist nicht ernsthaft, und wer unterschreibt, weiß, dass es ernst ist. Fünf Punkte gehören hinein: Gegenstand, Laufzeit, Vertragsstrafe, Rückgabepflicht und ein Abwerbeverbot für Ihre Mitarbeiter.
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Die fünf Punkte
- Gegenstand. Was gilt als vertraulich? Sinnvoll ist eine weite Formulierung, die ausdrücklich auch die Tatsache einschließt, dass überhaupt Gespräche stattfinden. Genau das ist die Information, die schadet.
- Laufzeit. Üblich sind zwei bis fünf Jahre nach Ende der Gespräche. Kürzer ist wertlos, weil die Information so lange schädlich bleibt.
- Vertragsstrafe. Ohne bezifferte Strafe müssten Sie einen Schaden nachweisen, und genau das ist bei einem Vertrauensschaden praktisch unmöglich.
- Rückgabe und Löschung. Nach Abbruch der Gespräche werden Unterlagen zurückgegeben oder gelöscht, mit schriftlicher Bestätigung.
- Abwerbeverbot. Der Interessent lernt Ihre Schlüsselpersonen kennen. Ohne diese Klausel ist eine abgebrochene Verhandlung eine kostenlose Personalrecherche.
Was sie nicht leistet
Drei Grenzen, die selten dazugesagt werden.
- Sie verhindert nichts. Eine Unterschrift hält niemanden davon ab, im Branchentreff eine Bemerkung zu machen. Sie macht die Bemerkung nur riskant.
- Sie schützt nicht vor Wissen. Was ein Wettbewerber über Ihre Margen und Ihre Struktur erfährt, bleibt in seinem Kopf, auch nach Ablauf der Frist. Deshalb ist die Frage, welchen Wettbewerber Sie überhaupt in Stufe zwei lassen, wichtiger als der Text der Erklärung.
- Sie wirkt nicht gegen Zufall. Der häufigste Weg, auf dem ein Verkaufsvorhaben bekannt wird, ist kein Verrat, sondern Beobachtung: fremde Autos auf dem Hof, ein Berater im Besprechungsraum, ein Inhaber, der plötzlich Ordner sortiert.
Der Nutzen, um den es wirklich geht
Die Verschwiegenheitserklärung ist in erster Linie ein Filter. Sie kostet den Interessenten fünf Minuten und eine bewusste Entscheidung, und genau daran scheitern die Unernsten. In der Praxis ist der Anteil derer, die nach Anforderung der Erklärung nicht mehr antworten, erheblich. Das ist kein Verlust, sondern die Funktion.
Auf welcher Stufe die Erklärung verlangt wird und was danach sichtbar ist: Wer wann erfahren darf, dass Sie verkaufen
Eine Verschwiegenheitserklärung ist ein kurzer Vertrag, aber kein Formular. Vor allem Vertragsstrafe und Abwerbeverbot sind in ihrer Wirksamkeit von der Formulierung abhängig. Lassen Sie ein Muster einmal anwaltlich prüfen und verwenden Sie es danach für alle Interessenten. Das kostet einmal und trägt das ganze Verfahren.
Häufige Fragen
Wer unterschreibt, der Interessent oder sein Unternehmen?
Beides, wenn es geht. Das Unternehmen wird verpflichtet, damit die Erklärung auch für dessen Mitarbeiter und Berater gilt, und die handelnde Person zusätzlich persönlich. Bei Einzelkäufern ist ohnehin nur die Person da. Achten Sie darauf, dass hinzugezogene Berater, Banken und Kanzleien ausdrücklich einbezogen sind.
Kann ich die Erklärung auch von einem Wettbewerber verlangen?
Selbstverständlich, und dort ist sie am wichtigsten. Die schwierigere Frage ist eine andere: ob Sie einem direkten Wettbewerber überhaupt Ihre Zahlen zeigen. Eine mögliche Antwort ist eine gestufte Offenlegung, bei der er die sensibelsten Angaben erst nach einer verbindlichen Absichtserklärung sieht.