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Ein Inhaber Ende fünfzig steht in der Tür zwischen Büro und Werkstatt und blickt auf zwei Mitarbeiter
Symbolbild
Vertraulichkeit · Kapitel 4 von 4 · 8 Minuten Lesezeit

Was bei einem Verkauf mit den Mitarbeitern passiert

Die kurze Antwort
§ 613a BGB

Bei einem Betriebsübergang gehen alle Arbeitsverhältnisse unverändert auf den Erwerber über, mit allen Rechten, Betriebszugehörigkeiten und Ansprüchen. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. Beide Seiten müssen die Mitarbeiter vorher in Textform unterrichten, und jeder Mitarbeiter kann innerhalb eines Monats widersprechen. Beim Verkauf von GmbH-Anteilen liegt gar kein Betriebsübergang vor: Dort bleibt der Arbeitgeber dieselbe Gesellschaft, für die Mitarbeiter ändert sich rechtlich nichts.

Von der Redaktion · Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026
Inhalt
  1. Was das Gesetz regelt
  2. Die vier Punkte, die für Ihr Team zählen
  3. Die Unterrichtung und das Widerspruchsrecht
  4. Beim Anteilsverkauf gilt das alles nicht
  5. Wann Sie es sagen, und wie
  6. Die Schlüsselpersonen
  7. Häufige Fragen

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Was das Gesetz regelt

Das gilt zwingend. Es lässt sich nicht durch Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Käufer abbedingen, und auch nicht dadurch, dass die Mitarbeiter vorher kündigen und neu eingestellt werden. Solche Umwege werden von den Arbeitsgerichten regelmäßig als Umgehung behandelt.

Die vier Punkte, die für Ihr Team zählen

  • Der Vertrag bleibt, wie er ist. Gehalt, Urlaubsanspruch, Arbeitszeit, Zusagen: alles geht unverändert mit. Auch mündlich zugesagte betriebliche Übungen.
  • Die Betriebszugehörigkeit läuft weiter. Wer seit 22 Jahren dabei ist, ist beim neuen Inhaber seit 22 Jahren dabei, mit allen Folgen für Kündigungsfristen und Abfindungsstaffeln.
  • Kündigungsschutz. Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Betriebsbedingte Kündigungen aus davon unabhängigen Gründen bleiben möglich.
  • Ein Jahr Nachhaftung. Für Ansprüche, die vor dem Übergang entstanden und binnen eines Jahres fällig werden, haften Sie als Veräußerer weiter mit.

Die Unterrichtung und das Widerspruchsrecht

Vor dem Übergang müssen die betroffenen Mitarbeiter in Textform unterrichtet werden, über den Zeitpunkt, den Grund, die rechtlichen Folgen und die geplanten Maßnahmen. Die Unterrichtung löst eine Frist von einem Monat aus, in der jeder Einzelne dem Übergang widersprechen kann.

Unterrichtung ist vollständig

  • Die Monatsfrist läuft und endet
  • Danach steht der Übergang für alle fest
  • Planungssicherheit für Käufer und Verkäufer

Deshalb wird der Text anwaltlich erstellt.

Unterrichtung ist fehlerhaft

  • Die Frist beginnt nicht zu laufen
  • Der Widerspruch ist noch Monate später möglich
  • Das Arbeitsverhältnis bleibt dann bei Ihnen

Der häufigste Fehler ist eine unvollständige Darstellung der Folgen.

Ein Widerspruch klingt nach einer theoretischen Möglichkeit und ist in der Praxis ein Risiko für Sie, nicht für den Käufer. Wer widerspricht, bleibt bei Ihnen angestellt, in einem Betrieb, den Sie gerade verkauft haben. Dann bleibt nur die betriebsbedingte Kündigung mit allem, was dazugehört.

Beim Anteilsverkauf gilt das alles nicht

Verkaufen Sie die Anteile Ihrer GmbH, wechselt der Gesellschafter, nicht der Arbeitgeber. Die Gesellschaft bleibt dieselbe, die Arbeitsverhältnisse bestehen unverändert fort, es gibt keine Unterrichtungspflicht nach § 613a BGB und kein Widerspruchsrecht.

Das ist einer der praktischen Vorteile des Anteilsverkaufs und ein Grund, warum er bei personalstarken Betrieben oft der ruhigere Weg ist.

Der Unterschied zwischen beiden Verkaufsformen im Ganzen: Asset Deal oder Share Deal

Wann Sie es sagen, und wie

Die rechtliche Unterrichtung ist ein formaler Akt kurz vor dem Übergang. Das Gespräch mit dem Team ist etwas anderes und findet früher statt, üblicherweise wenn ein Käufer feststeht und der Abschluss wahrscheinlich ist.

Drei Dinge helfen erfahrungsgemäß: Sagen Sie es selbst und nicht schriftlich. Sagen Sie, wer der Käufer ist und was er vorhat, so weit Sie es wissen. Und beantworten Sie die Frage, die alle haben, auch wenn sie niemand stellt, nämlich ob Standort und Arbeitsplätze bleiben. Eine ehrliche Unsicherheit ist besser als eine Beruhigung, die sich nach drei Monaten als falsch erweist.

Die Schlüsselpersonen

Mit einer oder zwei Personen wird früher gesprochen, und zwar aus Ihrem eigenen Interesse. Der Käufer wird nach der zweiten Führungsebene fragen, und wenn diese Person von dem Verkauf zuerst über den Flurfunk erfährt, ist sie als Bleibegarantie entwertet. Üblich sind in solchen Fällen Bleibeprämien, die vom Käufer getragen und im Kaufvertrag geregelt werden.

Häufige Fragen

Kann der Käufer nach der Übernahme Leute entlassen?

Nicht wegen des Übergangs, aber aus anderen betrieblichen Gründen wie jeder andere Arbeitgeber auch. In der Praxis ist das in unseren Gewerken selten, weil Fachkräfte der knappe Faktor sind: Ein Käufer, der einen Handwerksbetrieb übernimmt, kauft überwiegend das Team. Bei Übernahmen durch Wettbewerber mit Überschneidungen in der Verwaltung sieht es anders aus, und danach sollten Sie fragen.

Muss ich einen Betriebsrat beteiligen?

Wenn einer besteht, ja. Er ist über den Übergang und die geplanten Maßnahmen zu unterrichten, und bei einer Betriebsänderung kommen Interessenausgleich und Sozialplan in Betracht. In Betrieben ohne Betriebsrat entfällt das, die individuelle Unterrichtungspflicht gegenüber jedem Mitarbeiter bleibt.

Was ist mit meiner eigenen Pensionszusage?

Eine Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer ist regelmäßig einer der schwierigsten Punkte im gesamten Verfahren, weil sie beim Käufer als Schuld in die Kaufpreisberechnung eingeht und ihn dauerhaft bindet. Übliche Lösungen sind Auslagerung auf einen externen Träger, Abfindung der Anwartschaft oder Verzicht gegen Kaufpreisanpassung. Jede hat eigene steuerliche Folgen und gehört früh geklärt.