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Ein Inhaber Ende fünfzig sortiert Rechnungen an seinem Schreibtisch
Symbolbild
Ablauf · Kapitel 9 von 9 · 6 Minuten Lesezeit

Was der Verkauf Sie kostet

Die kurze Antwort

Vier Posten fallen an: Steuerberater für die Aufbereitung der Zahlen, Rechtsanwalt für den Kaufvertrag, Notar bei GmbH-Anteilen und Grundstücken, und je nach Weg eine Vermittlungsvergütung. Die ersten beiden rechnen nach Aufwand, der Notar nach Gebührenordnung und Geschäftswert. Der Posten, den fast alle unterschätzen, steht in keiner Rechnung: die eigene Zeit. In der Prüfphase gehen regelmäßig ein bis zwei Tage pro Woche dafür drauf.

Von der Redaktion · Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026
Inhalt
  1. Die vier Posten
  2. Der Posten ohne Rechnung
  3. Was ein Abbruch kostet
  4. Was die Kosten senkt
  5. Wer bei uns wofür zahlt
  6. Häufige Fragen

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Die vier Posten

PostenWofürWie abgerechnet
SteuerberaterBereinigte Ergebnisrechnung, steuerliche Gestaltung, Prüfung der Kaufpreisstruktur, Unterlagen für den Datenraum, also den geschützten Bereich, in dem der Käufer prüftnach Aufwand oder Pauschale
RechtsanwaltKaufvertrag, Garantien und Haftungsbegrenzung, Verschwiegenheits- und ExklusivitätsvereinbarungStundensatz, gelegentlich Festpreis für den Vertrag
NotarBeurkundung bei GmbH-Anteilen und bei Grundstücken. Gesetzlich vorgeschrieben, nicht verhandelbarnach Gebührenordnung, abhängig vom Geschäftswert
VermittlungZugang zu Käufern, Anonymisierung, Vorauswahl, Steuerung des Verfahrensje nach Modell vom Abgeber oder vom Käufer

Zu prüfen: Wir nennen hier bewusst keine Euro-Beträge für Steuerberater und Anwalt. Die Spannen sind so groß, dass eine Zahl mehr behaupten würde, als sie weiß. Fragen Sie nach einem Kostenrahmen, bevor die Arbeit beginnt.

Der Posten ohne Rechnung

Die eigene Zeit ist der größte Kostenblock, und sie taucht in keiner Aufstellung auf. Vor allem zwei Phasen binden erheblich: die Aufbereitung der Unterlagen und die Prüfung durch den Käufer. In der zweiten kommen Nachfragen tagesaktuell, und jede davon landet bei Ihnen, weil nur Sie sie beantworten können.

Wo die Zeit hingeht, grob
Erfahrungswerte aus begleiteten Verfahren, keine Erhebung. Die Verteilung ist stabiler als die absolute Höhe.
Unterlagen aufbereitenmehrere Wochen verteilt
Gespräche mit Interessenten4 bis 8 Termine
Prüfphase, Nachfragen beantworten1 bis 2 Tage je Woche
Vertragsverhandlungmehrere lange Termine

Das ist auch ein Argument für die Vorbereitung: Wer die Unterlagen zwei Jahre vorher in Ruhe aufbereitet, verlegt den Aufwand in eine Zeit ohne Zeitdruck und verkürzt die Phase, die parallel zum laufenden Geschäft läuft.

Was ein Abbruch kostet

Verfahren scheitern, und zwar nicht selten. Was dann bleibt, hängt am Zeitpunkt.

  • Vor der Ansprache: fast nichts. Die aufbereiteten Zahlen behalten ihren Wert und sind beim nächsten Anlauf da.
  • Nach den ersten Gesprächen: die bis dahin angefallenen Beraterstunden.
  • Während der Prüfung: zusätzlich die eigene Zeit, und der Umstand, dass ein Käuferkreis Ihre Zahlen gesehen hat.
  • Nach unterzeichneter Absichtserklärung mit Exklusivität: dazu die verlorene Zeit, in der Sie keine Alternative verfolgen konnten.

Warum eine Exklusivität befristet und an Bedingungen geknüpft gehört: Mehrere Interessenten: wie ein Bieterverfahren abläuft

Was die Kosten senkt

Zwei Dinge wirken spürbar, und beide liegen vor dem Verfahren. Erstens ein vollständiger Datenraum: Jede Nachlieferung während der Prüfung kostet Beraterstunden auf beiden Seiten und verlängert den Zeitraum. Zweitens ein einmal anwaltlich geprüftes Muster für die Verschwiegenheitserklärung, das Sie für alle Interessenten verwenden, statt jedes Mal neu zu beauftragen.

Wer bei uns wofür zahlt

Für Sie als Abgeber ist unser Portal kostenfrei. Es gibt keinen Alleinauftrag, keine Laufzeit und keine Provision vom Kaufpreis. Vergütet werden wir von den Käufern. Steuerberater und Anwalt beauftragen und bezahlen Sie selbst, und das ist auch richtig so: Sie sollen auf Ihrer Seite stehen.

Häufige Fragen

Kann ich die Beratungskosten steuerlich absetzen?

Kosten, die mit dem Verkauf zusammenhängen, mindern in der Regel den Veräußerungsgewinn und wirken sich damit steuerlich aus. Laufende Beratung im Betrieb bleibt Betriebsausgabe. Die Abgrenzung zwischen beidem ist im Einzelfall nicht trivial und gehört in die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater, am besten bevor die Rechnungen geschrieben werden.

Lohnt sich ein Bewertungsgutachten?

Gegenüber einem Käufer selten, weil er ohnehin selbst rechnet. Gegenüber dem Finanzamt, bei einer Erbauseinandersetzung oder bei Gesellschafterstreit sehr wohl. Für die Verkaufsvorbereitung genügt in aller Regel eine saubere bereinigte Ergebnisrechnung und eine erste Spanne zur Orientierung.