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Ein Inhaber Ende fünfzig im Gespräch mit einer Steuerberaterin in einem kleinen Büro
Symbolbild
Ablauf · Kapitel 7 von 9 · 7 Minuten Lesezeit

Brauche ich einen Berater oder Anwalt?

Die kurze Antwort

Drei Aufgaben sollten Sie nicht selbst übernehmen: die steuerliche Gestaltung, die Vertragsgestaltung und die Bewertung der Garantien, die Sie abgeben. Dafür brauchen Sie einen Steuerberater und einen Anwalt mit Erfahrung in Unternehmenskaufverträgen, nicht Ihren allgemeinen Rechtsbeistand. Was Sie selbst können: die Zahlen aufbereiten und die Gespräche führen. Einen Vermittler brauchen Sie dann, wenn Sie keine Käufer kennen oder den Verkauf vertraulich halten wollen.

Von der Redaktion · Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026
Inhalt
  1. Wer wofür zuständig ist
  2. Der Punkt, an dem es ohne Anwalt teuer wird
  3. Was Sie selbst machen können
  4. Wie Vermittler vergütet werden
  5. Häufige Fragen

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Wer wofür zuständig ist

RolleAufgabeÜbliche Vergütung
SteuerberaterBereinigte Ergebnisrechnung, steuerliche Gestaltung, Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal, also zwischen dem Verkauf des Betriebs und dem der Anteile, Prüfung der KaufpreisstrukturStundensatz oder Pauschale
Rechtsanwalt für UnternehmenskaufKaufvertrag, Garantien und Haftungsbegrenzung, Verschwiegenheitserklärung, ExklusivitätsvereinbarungStundensatz, oft 250 bis 450 €
Vermittler oder PlattformZugang zu Käufern, Anonymisierung, Vorauswahl, Steuerung des Verfahrensunterschiedlich, siehe unten
NotarBeurkundung bei GmbH-Anteilen und bei Grundstücken, gesetzlich vorgeschriebennach Gebührenordnung, wertabhängig
GutachterBewertungsgutachten, nur nötig bei Streit, Erbauseinandersetzung oder Nachweis gegenüber dem Finanzamtvierstellig aufwärts

Die letzte Zeile ist die, die am häufigsten unnötig beauftragt wird. Ein Bewertungsgutachten beeindruckt keinen Käufer, weil er ohnehin selbst rechnet. Es hat seinen Platz gegenüber dem Finanzamt, gegenüber Miterben und bei Gesellschafterstreit, nicht in der Verhandlung.

Der Punkt, an dem es ohne Anwalt teuer wird

Im Kaufvertrag geben Sie Garantien ab, und diese Garantien gelten regelmäßig ein bis drei Jahre über die Übergabe hinaus. Unbegrenzte Garantien ohne Haftungshöchstbetrag bedeuten, dass Sie im schlimmsten Fall einen Teil des Kaufpreises zurückzahlen. Das ist der teuerste Punkt im ganzen Vertrag, und er ist verhandelbar.

Haftungshöchstbetraganteilig am Kaufpreismeist 10 bis 30 Prozent
Freigrenzeunter der nichts geltend gemacht wirdverhindert Kleinklagen
VerjährungFrist für Garantieansprücheüblich 18 bis 36 Monate

Wer diese drei Begriffe kennt und im Vertrag wiederfindet, hat den größten Teil des anwaltlichen Nutzens bereits eingefahren. Wer sie nicht kennt, findet sie im Vertrag auch nicht.

Welche Risiken in der Prüfung gefunden werden und später in Garantien landen: Was Käufer prüfen: Due Diligence ohne Angst

Was Sie selbst machen können

  • Die Zahlen aufbereiten. Ihr Steuerberater liefert die Daten, die Darstellung können Sie selbst übernehmen. Wer seine eigenen Zahlen erklärt, wirkt souveräner als jemand, der bei jeder Nachfrage telefonieren muss.
  • Die Gespräche führen. Käufer wollen mit dem Inhaber sprechen, nicht mit seinem Vertreter. Das gilt besonders für die Frage, wie der Betrieb funktioniert.
  • Die Vorauswahl treffen. Wem Sie Ihren Betrieb geben wollen, entscheidet niemand besser als Sie.

Wie Vermittler vergütet werden

Hier gibt es zwei Modelle, und der Unterschied betrifft Sie unmittelbar.

Provision vom Kaufpreis

  • Der Vermittler wird vom Abgeber bezahlt, prozentual vom Kaufpreis
  • Häufig zusätzlich ein monatliches Beratungshonorar während der Laufzeit
  • Üblich ist ein Alleinauftrag mit Laufzeit und Nachlauffrist

Sie zahlen, und zwar erfolgs- und laufzeitabhängig.

Käuferfinanziert

  • Der Vermittler wird von der Käuferseite vergütet
  • Für den Abgeber entstehen keine Kosten
  • Kein Mandat, kein Alleinauftrag, keine Bindung

So arbeiten wir. Wir sagen es vorher, weil Sie es ohnehin wissen sollten.

Beide Modelle haben eine Schlagseite, und es gehört zur Redlichkeit, unsere zu benennen: Wer von der Käuferseite bezahlt wird, hat ein Interesse daran, dass überhaupt ein Abschluss zustande kommt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Preisspanne selbst kennen, bevor Sie in ein Gespräch gehen, und dass Ihr Steuerberater und Ihr Anwalt auf Ihrer Seite stehen und von Ihnen bezahlt werden.

Häufige Fragen

Reicht mein langjähriger Steuerberater?

Für die Zahlen fast immer, für die Gestaltung nicht immer. Unternehmensverkäufe berühren Umwandlungssteuerrecht und § 16 und § 34 EStG in Konstellationen, mit denen eine allgemeine Kanzlei selten zu tun hat. Fragen Sie ihn direkt, wie viele Betriebsveräußerungen er in den letzten fünf Jahren begleitet hat. Die Antwort ist aussagekräftig, und ein guter Steuerberater zieht bei Bedarf selbst einen Spezialisten hinzu.

Was kostet mich die Begleitung insgesamt?

Das hängt an Größe und Komplexität und lässt sich nicht seriös pauschalisieren. Die belastbare Aussage ist, wonach Sie fragen sollten: nach einem Kostenrahmen für die Vertragsgestaltung, nach dem Stundensatz und danach, wer bei Nachverhandlungen zusätzlich abrechnet. Lassen Sie sich einen Rahmen schriftlich geben, bevor die Arbeit beginnt.

Kann ich den Kaufvertrag vom Anwalt des Käufers entwerfen lassen?

Üblich ist, dass der Käufer den ersten Entwurf stellt. Das ist kein Nachteil, solange Ihr eigener Anwalt ihn prüft. Wer auf eine eigene Prüfung verzichtet, um Kosten zu sparen, spart einen vierstelligen Betrag und riskiert einen sechsstelligen. Die Garantien im Vertrag sind kein Textbaustein.