
Warum das Finanzamt auf eine andere Zahl kommt
Weil das Finanzamt mit einem festen Faktor rechnet und ein Käufer mit einem Risikofaktor. Das vereinfachte Ertragswertverfahren multipliziert den durchschnittlichen Jahresertrag der letzten drei Jahre mit 13,75, unabhängig von Branche, Größe und Inhaberabhängigkeit. Ein Käufer zahlt im Mittelstand das Vier- bis Siebenfache. Der Steuerwert liegt deshalb regelmäßig deutlich über dem, was am Markt erzielbar ist, und das ist kein Vorteil.
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Wann diese Zahl überhaupt gilt
In drei Situationen bestimmt nicht der Markt den Wert Ihres Unternehmens, sondern die Finanzverwaltung: bei einer Schenkung zu Lebzeiten, im Erbfall und bei einer Betriebsaufgabe. Dann greift, sofern kein anderer Wert nachgewiesen wird, ein standardisiertes Verfahren.
Der Abstand, um den es geht
Ein Betrieb mit einem durchschnittlichen Jahresertrag von 200.000 Euro. Zwei Verfahren, zwei Ergebnisse.
Warum die Zahlen so weit auseinanderliegen
Der Faktor 13,75 entspricht rechnerisch einer Verzinsung von rund 7,3 Prozent. Für ein breit aufgestelltes, übertragbares Unternehmen mag das plausibel sein. Für einen inhabergeführten Mittelständler ist es das meist nicht: Dort erwarten Käufer 15 bis 25 Prozent, weil sie ein erheblich höheres Risiko übernehmen.
Drei Dinge, die das Verfahren nicht abbildet:
- Die Abhängigkeit vom Inhaber. Ob der Betrieb ohne Sie weiterläuft, spielt für den Steuerwert keine Rolle. Für den Marktwert ist es der größte einzelne Faktor.
- Die Branche. Ein Softwareunternehmen und ein Malerbetrieb werden mit demselben Faktor bewertet.
- Die Zukunft. Gerechnet wird mit dem Durchschnitt der letzten drei Jahre. Ein Auftragsbestand über zwei Jahre hinaus oder ein wegbrechender Großkunde ändern daran nichts.
Wann das gegen Sie wirkt
Ein hoher Steuerwert ist kein Kompliment. Er bedeutet in aller Regel eine höhere Steuerlast bei Schenkung oder Erbschaft, ohne dass dem ein entsprechender Erlös gegenübersteht. Wer seinen Betrieb an die Tochter überträgt und dabei mit 2,75 Millionen bewertet wird, obwohl am Markt 1,2 Millionen erzielbar wären, versteuert einen Wert, den es nicht gibt.
Das Gesetz sieht dafür eine Korrektur vor. Wird ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen, etwa durch ein Gutachten oder durch einen tatsächlich erzielten Verkaufspreis unter fremden Dritten, tritt dieser an die Stelle des pauschalen Werts. Dafür braucht es allerdings einen belastbaren Nachweis, keine Schätzung.
Für Betriebsvermögen gibt es bei Erbschaft- und Schenkungsteuer erhebliche Verschonungen, die an Lohnsummen, Haltefristen und die Zusammensetzung des Vermögens geknüpft sind. Wie weit sie im Einzelfall tragen, entscheidet über einen sechsstelligen Betrag. Das ist steuerliche Gestaltung und gehört in die Hand Ihres Steuerberaters.
Was beim Verkauf an einen Dritten steuerlich anfällt, steht in der Steuerstrecke: Was vom Verkaufspreis übrig bleibt
Die drei Zahlen auseinanderhalten
| Zahl | Wofür sie gilt |
|---|---|
| Steuerwertvereinfachtes Ertragswertverfahren, § 203 BewG | Schenkung, Erbschaft |
| Indikativer UnternehmenswertBranchenfaktoren, erste Einordnung | Orientierung vor dem Verkauf |
| KaufpreisErgebnis aus Prüfung und Verhandlung | was tatsächlich gezahlt wird |
Alle drei können weit auseinanderliegen, und alle drei sind für ihren Zweck richtig. Wer sie verwechselt, trifft Entscheidungen auf der falschen Grundlage.
Häufige Fragen
Kann ich den Steuerwert selbst ausrechnen?
Die Grundrechnung ja: durchschnittlicher Jahresertrag der letzten drei Wirtschaftsjahre, korrigiert nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes, mal 13,75. Die Korrekturen haben es allerdings in sich, unter anderem ein pauschaler Abzug für Ertragsteuern und der Ansatz eines Unternehmerlohns. Für eine Schenkung sollte die Zahl vom Steuerberater kommen.
Gilt der Faktor 13,75 wirklich unabhängig vom Zinsniveau?
Ja, seit der Änderung im Jahr 2016. Davor war der Faktor an den Basiszins der Deutschen Bundesbank gekoppelt und stieg in der Niedrigzinsphase auf über 18, was zu Steuerwerten weit jenseits jedes Marktpreises führte. Der feste Wert 13,75 war die Reaktion darauf. Er ist niedriger als vorher und liegt für inhabergeführte Betriebe weiterhin hoch.