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Eine Inhaberin Mitte fünfzig prüft abends Unterlagen am Schreibtisch
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Unternehmenswert · Kapitel 6 von 6 · 8 Minuten Lesezeit

Warum das Finanzamt auf eine andere Zahl kommt

Die kurze Antwort
13,75 statt 4 bis 7

Weil das Finanzamt mit einem festen Faktor rechnet und ein Käufer mit einem Risikofaktor. Das vereinfachte Ertragswertverfahren multipliziert den durchschnittlichen Jahresertrag der letzten drei Jahre mit 13,75, unabhängig von Branche, Größe und Inhaberabhängigkeit. Ein Käufer zahlt im Mittelstand das Vier- bis Siebenfache. Der Steuerwert liegt deshalb regelmäßig deutlich über dem, was am Markt erzielbar ist, und das ist kein Vorteil.

Von der Redaktion · Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026
Inhalt
  1. Wann diese Zahl überhaupt gilt
  2. Der Abstand, um den es geht
  3. Warum die Zahlen so weit auseinanderliegen
  4. Wann das gegen Sie wirkt
  5. Die drei Zahlen auseinanderhalten
  6. Häufige Fragen

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Unternehmenswert berechnen

Wann diese Zahl überhaupt gilt

In drei Situationen bestimmt nicht der Markt den Wert Ihres Unternehmens, sondern die Finanzverwaltung: bei einer Schenkung zu Lebzeiten, im Erbfall und bei einer Betriebsaufgabe. Dann greift, sofern kein anderer Wert nachgewiesen wird, ein standardisiertes Verfahren.

Der Abstand, um den es geht

Ein Betrieb mit einem durchschnittlichen Jahresertrag von 200.000 Euro. Zwei Verfahren, zwei Ergebnisse.

Derselbe Betrieb, zwei Rechenwege
Bei 200.000 € durchschnittlichem Jahresertrag. Die Marktfaktoren sind eine Spanne aus Käufergesprächen, kein gemessener Branchenwert.
Steuerwert nach § 203 BewG2.750.000 €
Marktwert bei Faktor 61.200.000 €
Marktwert bei Faktor 4800.000 €

Warum die Zahlen so weit auseinanderliegen

Der Faktor 13,75 entspricht rechnerisch einer Verzinsung von rund 7,3 Prozent. Für ein breit aufgestelltes, übertragbares Unternehmen mag das plausibel sein. Für einen inhabergeführten Mittelständler ist es das meist nicht: Dort erwarten Käufer 15 bis 25 Prozent, weil sie ein erheblich höheres Risiko übernehmen.

Drei Dinge, die das Verfahren nicht abbildet:

  • Die Abhängigkeit vom Inhaber. Ob der Betrieb ohne Sie weiterläuft, spielt für den Steuerwert keine Rolle. Für den Marktwert ist es der größte einzelne Faktor.
  • Die Branche. Ein Softwareunternehmen und ein Malerbetrieb werden mit demselben Faktor bewertet.
  • Die Zukunft. Gerechnet wird mit dem Durchschnitt der letzten drei Jahre. Ein Auftragsbestand über zwei Jahre hinaus oder ein wegbrechender Großkunde ändern daran nichts.

Wann das gegen Sie wirkt

Ein hoher Steuerwert ist kein Kompliment. Er bedeutet in aller Regel eine höhere Steuerlast bei Schenkung oder Erbschaft, ohne dass dem ein entsprechender Erlös gegenübersteht. Wer seinen Betrieb an die Tochter überträgt und dabei mit 2,75 Millionen bewertet wird, obwohl am Markt 1,2 Millionen erzielbar wären, versteuert einen Wert, den es nicht gibt.

Das Gesetz sieht dafür eine Korrektur vor. Wird ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen, etwa durch ein Gutachten oder durch einen tatsächlich erzielten Verkaufspreis unter fremden Dritten, tritt dieser an die Stelle des pauschalen Werts. Dafür braucht es allerdings einen belastbaren Nachweis, keine Schätzung.

Die Verschonungsregeln sind der eigentliche Hebel

Für Betriebsvermögen gibt es bei Erbschaft- und Schenkungsteuer erhebliche Verschonungen, die an Lohnsummen, Haltefristen und die Zusammensetzung des Vermögens geknüpft sind. Wie weit sie im Einzelfall tragen, entscheidet über einen sechsstelligen Betrag. Das ist steuerliche Gestaltung und gehört in die Hand Ihres Steuerberaters.

Was beim Verkauf an einen Dritten steuerlich anfällt, steht in der Steuerstrecke: Was vom Verkaufspreis übrig bleibt

Die drei Zahlen auseinanderhalten

ZahlWofür sie gilt
Steuerwertvereinfachtes Ertragswertverfahren, § 203 BewGSchenkung, Erbschaft
Indikativer UnternehmenswertBranchenfaktoren, erste EinordnungOrientierung vor dem Verkauf
KaufpreisErgebnis aus Prüfung und Verhandlungwas tatsächlich gezahlt wird

Alle drei können weit auseinanderliegen, und alle drei sind für ihren Zweck richtig. Wer sie verwechselt, trifft Entscheidungen auf der falschen Grundlage.

Häufige Fragen

Kann ich den Steuerwert selbst ausrechnen?

Die Grundrechnung ja: durchschnittlicher Jahresertrag der letzten drei Wirtschaftsjahre, korrigiert nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes, mal 13,75. Die Korrekturen haben es allerdings in sich, unter anderem ein pauschaler Abzug für Ertragsteuern und der Ansatz eines Unternehmerlohns. Für eine Schenkung sollte die Zahl vom Steuerberater kommen.

Gilt der Faktor 13,75 wirklich unabhängig vom Zinsniveau?

Ja, seit der Änderung im Jahr 2016. Davor war der Faktor an den Basiszins der Deutschen Bundesbank gekoppelt und stieg in der Niedrigzinsphase auf über 18, was zu Steuerwerten weit jenseits jedes Marktpreises führte. Der feste Wert 13,75 war die Reaktion darauf. Er ist niedriger als vorher und liegt für inhabergeführte Betriebe weiterhin hoch.