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Ein Inhaber Ende fünfzig und sein Steuerberater an einem Besprechungstisch
Symbolbild
Steuern · Kapitel 3 von 5 · 10 Minuten Lesezeit

Asset Deal oder Share Deal

Die kurze Antwort

Beim Asset Deal kaufen Sie einzelne Wirtschaftsgüter: Maschinen, Kundenstamm, Verträge, Vorräte. Beim Share Deal kaufen Sie die Gesellschaftsanteile, und alles darin bleibt, wie es ist. Die Interessen sind gegenläufig. Käufer bevorzugen den Asset Deal, weil er Abschreibungsvolumen schafft und Altlasten zurücklässt. Verkäufer bevorzugen den Share Deal, weil er steuerlich günstiger ist und die Vergangenheit mitgeht. Ein Einzelunternehmen kann ohnehin nur im Asset Deal verkauft werden.

Von der Redaktion · Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026
Inhalt
  1. Der Unterschied in einem Satz
  2. Warum die Interessen gegenläufig sind
  3. Die Punkte, die im Asset Deal Arbeit machen
  4. Grunderwerbsteuer: der Posten, der alles kippen kann
  5. Häufige Fragen

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Der Unterschied in einem Satz

Beim Asset Deal wechselt der Inhalt den Besitzer, beim Share Deal die Hülle. Daraus folgt fast alles andere.

Asset Deal

  • Jedes Wirtschaftsgut wird einzeln übertragen und muss im Vertrag bestimmbar benannt sein
  • Verträge gehen nicht automatisch über. Jeder Vertragspartner muss zustimmen
  • Arbeitsverhältnisse gehen automatisch über, nach § 613a BGB
  • Der Käufer erhält neues Abschreibungsvolumen auf die stillen Reserven
  • Altlasten und unbekannte Verbindlichkeiten bleiben grundsätzlich bei Ihnen

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften der Regelfall.

Share Deal

  • Übertragen werden die Geschäftsanteile, bei einer GmbH notariell beurkundet
  • Alle Verträge laufen unverändert weiter, ohne Zustimmung Dritter
  • Arbeitsverhältnisse bleiben unberührt, der Arbeitgeber bleibt dieselbe Gesellschaft
  • Der Käufer erhält kein zusätzliches Abschreibungsvolumen
  • Der Käufer übernimmt die Vergangenheit vollständig, auch das Unbekannte

Nur bei Kapitalgesellschaften möglich.

Warum die Interessen gegenläufig sind

Der Hauptgrund ist steuerlich und lässt sich beziffern. Beim Asset Deal zahlt der Käufer einen Preis, der über den Buchwerten liegt. Diese Differenz darf er aktivieren und abschreiben, den Geschäfts- oder Firmenwert über fünfzehn Jahre. Beim Share Deal bekommt er nichts davon: Er kauft Anteile, und Anteile werden nicht abgeschrieben.

15 JahreAbschreibung des Geschäftswertsnur im Asset Deal, § 7 Abs. 1 EStG
95 %steuerfreier Veräußerungsgewinnnur im Share Deal mit Holding, § 8b KStG
0 €Abschreibungsvolumen im Share DealAnteile sind nicht abnutzbar

Für den Käufer ist das Abschreibungsvolumen bares Geld, und er kalkuliert es in seinen Preis ein. Für Sie als Verkäufer ist der Share Deal steuerlich günstiger. Das Ergebnis dieser Spannung ist regelmäßig ein Preisunterschied: Ein Käufer zahlt für dieselbe Substanz im Asset Deal mehr als im Share Deal. Wie viel mehr, ist Verhandlungssache, und beide Seiten sollten die Größenordnung kennen, bevor sie darüber sprechen.

Die Punkte, die im Asset Deal Arbeit machen

Verträge brauchen Zustimmung

Ein Mietvertrag, ein Leasingvertrag, ein Rahmenvertrag mit einem Großkunden: Jeder davon geht nur über, wenn der Vertragspartner zustimmt. Das ist kein Formalismus. Es bedeutet, dass Ihr wichtigster Kunde von dem Verkauf erfährt und in diesem Moment entscheiden kann, ob er mitgeht. Wer eine Nachfolge vertraulich vorbereiten will, muss diesen Schritt planen.

Wann welcher Kunde und welcher Mitarbeiter davon erfahren darf: Wer wann erfahren darf, dass Sie verkaufen

Mitarbeiter gehen automatisch mit

Für Arbeitsverhältnisse gilt das Gegenteil der Vertragsregel. Nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch tritt der Erwerber bei einem Betriebsübergang in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse ein, ob er will oder nicht. Kündigungen wegen des Betriebsübergangs sind unwirksam. Beide Seiten müssen die Mitarbeiter in Textform unterrichten, und jeder Mitarbeiter kann innerhalb eines Monats widersprechen.

Haftung trotz Trennung

Der Grundsatz, dass Altlasten beim Verkäufer bleiben, hat zwei wichtige Ausnahmen. Wer die Firma fortführt, haftet nach § 25 Handelsgesetzbuch für die früheren Verbindlichkeiten. Und für bestimmte Betriebssteuern haftet der Erwerber nach § 75 Abgabenordnung. Beides lässt sich gestalten, das erste durch einen Haftungsausschluss mit Eintragung ins Handelsregister.

Grunderwerbsteuer: der Posten, der alles kippen kann

Gehört ein Grundstück zum Betrieb, fällt beim Asset Deal Grunderwerbsteuer an, je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Grundstückswerts. Beim Share Deal fällt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen an. Bei einem Betriebsgrundstück im Wert von einer Million Euro reden wir über bis zu 65.000 Euro, die in der Verhandlung plötzlich auf dem Tisch liegen.

Die Wahl der Verkaufsform ist keine Formsache

Sie entscheidet über Steuerlast, Haftung, Zustimmungserfordernisse und Grunderwerbsteuer in einer Größenordnung, die den Verhandlungserfolg übersteigen kann. Lassen Sie die Frage von Steuerberater und Anwalt klären, bevor Sie mit einem Käufer über den Preis sprechen. Danach ist sie nur noch gegen Preisnachlass zu ändern.

Häufige Fragen

Kann ich mein Einzelunternehmen als Share Deal verkaufen?

Nicht unmittelbar. Ein Einzelunternehmen hat keine Anteile, es gibt nichts zu übertragen außer den einzelnen Wirtschaftsgütern. Möglich ist, das Unternehmen vorher in eine GmbH einzubringen und dann die Anteile zu verkaufen. Das löst allerdings nach § 22 Umwandlungssteuergesetz eine siebenjährige Sperrfrist aus, innerhalb derer ein Verkauf rückwirkend nachversteuert wird. Als kurzfristige Gestaltung funktioniert es nicht.

Was ist mit laufenden Aufträgen im Asset Deal?

Auch sie sind Verträge und gehen nur mit Zustimmung des Kunden über. In der Praxis wird das über eine Sammelabrede geregelt, häufig verbunden mit einer Vereinbarung darüber, wer die Aufträge zu Ende führt und wem der Ertrag zusteht. Bei langlaufenden Werkverträgen mit Gewährleistung ist das ein eigener Verhandlungspunkt, weil die Gewährleistung Jahre überdauert.

Der Käufer besteht auf dem Asset Deal. Was kann ich verlangen?

Einen Preisaufschlag, und zwar mit einer nachvollziehbaren Rechnung. Wenn Sie im Asset Deal eine deutlich höhere Steuerlast tragen und der Käufer im Gegenzug Abschreibungsvolumen erhält, ist die Differenz bezifferbar. Beide Seiten rechnen sie ohnehin. Der Unterschied ist nur, ob Sie die Zahl kennen, bevor Sie zustimmen.