Kanzleiwert für Ihre Steuerkanzlei berechnen
Was ist Ihre Kanzlei wert?
Sieben Fragen, eine erste Spanne nach dem Umsatzverfahren der Bundessteuerberaterkammer. Ohne dass Ihre Mandanten, Ihr Team oder Ihre Kollegen etwas davon erfahren.
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Diese Seite weicht von allen anderen auf diesem Portal ab: Hier wird über den Umsatz gerechnet und nicht über das Ergebnis. Das ist kein Kunstgriff, sondern das Verfahren, das die Bundessteuerberaterkammer selbst als branchentypisch führt.
Inhalt
- Wie eine Steuerkanzlei bewertet wird
- Warum hier über den Umsatz gerechnet wird und sonst nicht
- Was den Multiplikator nach oben und unten zieht
- Die Mandantenakten sind der heikelste Punkt
- Wie der Verkauf einer Kanzlei abläuft
- Was der Verkauf einer Steuerkanzlei kostet
- Besonderheiten je Schwerpunkt
- Häufige Fragen zum Verkauf einer Steuerkanzlei
- Andere Branchen
Wie eine Steuerkanzlei bewertet wird
Die Bundessteuerberaterkammer hat Hinweise für die Ermittlung des Wertes einer Steuerberaterpraxis herausgegeben, zuerst im Juni 2010 und seither überarbeitet. Als branchentypisches Verfahren steht dort das Umsatzverfahren: ein Multiplikator auf den nachhaltigen Jahresumsatz der Kanzlei. Die Hinweise nennen daneben Ertragswertverfahren und DCF als die methodisch fundierten Verfahren und das Umsatzverfahren ausdrücklich als vereinfachte Preisfindung.
Der nachhaltige Jahresumsatz ist dabei genau definiert. Es ist der Umsatz ohne Umsatzsteuer, der aus übertragbaren Mandantenverhältnissen und bereits erteilten Aufträgen künftig erzielbar ist. Einnahmen aus nicht regelmäßig wiederkehrenden und einmaligen Leistungen sind auszusondern.
| Aufstellung | Faktor auf die bereinigten Jahresumsatz |
|---|---|
| EinzelkanzleiEin Berufsträger, Bindung an eine Person | 0,8 – 1,1 × |
| Sozietät oder GesellschaftMehrere Berufsträger an einem Standort | 1,0 – 1,4 × |
| Mehrere StandorteEigene Organisation je Standort | 0,9 – 1,3 × |
Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern, ErbSt-Kartei zu § 12 Abs. 5 BewG, Karte 9 vom 28.02.2013, Abschnitt 2.2, unter Verweis auf die Hinweise der Bundessteuerberaterkammer: Umsatzmultiplikator 0,8 bis 1,4 (Primärquelle, Stand 28.02.2013)
Belegt ist die Regelspanne von 0,8 bis 1,4 über alle Kanzleien hinweg. Die Aufteilung auf die drei Kanzleiformen ist unsere Einordnung innerhalb dieser Spanne und nicht Teil der Hinweise. Die Kammer selbst hält in ihrer überarbeiteten Fassung fest, dass aktuelle Untersuchungen zur Höhe der Multiplikatoren nicht vorliegen — die Spanne stammt aus der Fassung von 2010 und ist seither nicht neu erhoben worden. Die Einzelkanzlei ist dabei der Normalfall des Berufsstands: 36.167 von 53.932 Praxen, also zwei von drei. Der Berufsstand selbst nennt sie Einzelpraxis — so zählt die Bundessteuerberaterkammer in ihrer Berufsstatistik zum 1. Januar 2026, und so heißen auch ihre Hinweise zum Wert einer Steuerberaterpraxis.
Warum hier über den Umsatz gerechnet wird und sonst nicht
Auf jeder anderen Seite dieses Portals steht der Satz, dass der Umsatz nichts über den Wert sagt. Das gilt weiterhin, aber es gilt nicht überall gleich stark.
Ein Umsatzmultiplikator funktioniert nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Die Kostenstruktur ähnelt sich über die Branche hinweg, und der Umsatz kommt planbar wieder. Beides trifft auf Steuerkanzleien zu. Buchführung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss kommen jedes Jahr beim selben Mandanten wieder, und die Kostenseite besteht fast vollständig aus Personal.
In der Gastronomie trifft keine der beiden Bedingungen zu, im Anlagenbau auch nicht. Deshalb rechnen wir dort anders, und deshalb sind die Zahlen dieser Seite nicht mit denen der anderen Branchen vergleichbar. Ein Multiplikator von 1,2 auf den Umsatz ist etwas völlig anderes als ein Faktor 5 auf das Ergebnis.
Was den Multiplikator nach oben und unten zieht
| Merkmal | Wirkung auf den Faktor |
|---|---|
| Laufende Mandate über 60 Prozent des Umsatzes | werterhöhend |
| Überwiegend Beratung statt laufender Mandate | wertmindernd |
Warum hier keine Prozentzahlen stehen: Belegt ist bei diesen Merkmalen die Richtung, nicht die Höhe. Eine Zahl erscheint hier erst, wenn wir sie belegen können — und dann rechnet der Rechner oben sie auch ein.
Was ist Ihre Kanzlei wert?
Sieben Fragen genügen für eine erste Spanne. Ohne Firmenname, ohne Registrierung.
Die Mandantenakten sind der heikelste Punkt
Ein Kanzleiverkauf scheitert selten am Preis. Er scheitert an der Verschwiegenheit.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klausel im Kaufvertrag, nach der der Erwerber sämtliche Handakten zu laufenden und abgeschlossenen Aufträgen erhält, nach § 134 BGB nichtig ist, wenn keine Einwilligung der Mandanten vorliegt. Sie verstößt gegen die Verschwiegenheitspflicht aus § 203 Absatz 1 Nummer 3 des Strafgesetzbuchs.
Der Kaufvertrag als Ganzes wird dadurch nicht automatisch unwirksam. Wirksam wird er aber nur, wenn die Übergabepflicht auf die Mandanten beschränkt ist, die zugestimmt haben.
Was das für den Wert bedeutet: Übertragbar ist nur, wozu der Mandant Ja sagt. Genau deshalb steht in der Definition des nachhaltigen Umsatzes das Wort „übertragbar". Die Einwilligung ist damit keine Formalie am Ende, sondern eine Größe, die den Preis mitbestimmt.
Zu prüfen: In welcher Form die Einwilligung einzuholen ist, gehört zum Anwalt. Wir sagen hier nur, dass es sie braucht.
Wie der Verkauf einer Kanzlei abläuft
- 1WertermittlungSie bereinigen Ihren Jahresumsatz um alles, was einmalig war: große Betriebsprüfungen, Umwandlungen, Sonderprojekte. Was übrig bleibt, ist der nachhaltige Umsatz, mit dem gerechnet wird.
- 2Mandantenstamm ordnenUmsatz je Mandant über drei Jahre, Aufteilung nach laufenden und einmaligen Leistungen, Fluktuation. Diese Aufstellung ist die eigentliche Substanz des Verkaufs.
- 3Die Einwilligungsfrage klärenOhne Zustimmung der Mandanten dürfen keine Handakten übergeben werden. Wie und wann Sie das einholen, gehört mit dem Anwalt besprochen, bevor der erste Käufer im Raum steht.
- 4Anonyme AnspracheWir stellen Ihre Kanzlei ohne Namen vor: Größenordnung, Umsatzstruktur, Region, Personalbestand. Ihre Mandanten und Mitarbeiter erfahren nichts.
- 5ÜbergangIn dieser Branche fast immer mit einer längeren Begleitung. Mandanten wechseln den Berater nicht gern, und die persönliche Übergabe ist der wirksamste Schutz gegen Abwanderung.
Was der Verkauf einer Steuerkanzlei kostet
Für Sie als Abgeber entstehen über uns keine Kosten. Bezahlt werden wir von der Käuferseite, und zwar erst, wenn Sie Ihre Daten ausdrücklich für einen bestimmten Käufer freigegeben haben.
Kosten entstehen Ihnen an anderer Stelle: Anwalt für Kaufvertrag und Einwilligungslösung, gegebenenfalls ein Bewertungsgutachten. In dieser Branche sind Sie die eigene Fachkraft für die Zahlen, was den Aufwand gegenüber anderen Gewerken deutlich senkt.
Besonderheiten je Schwerpunkt
Gewerbliche Mandanten
- Laufende Buchführung und Lohn binden über Jahre
- Der Mandantenstamm überträgt sich, wenn die Ansprechpartner bleiben
- Breite Streuung schützt vor dem Abgang eines einzelnen Mandats
Freiberufler und Privatpersonen
- Viele kleine Mandate, geringes Klumpenrisiko
- Saisonal auf die Abgabefristen konzentriert
- Die Bindung läuft oft über die Person des Beraters
Spezialberatung
- Höhere Honorare, aber wenig Wiederkehr
- Das Wissen hängt an einzelnen Berufsträgern
- Für einen Käufer schwerer zu übernehmen als laufende Mandate
Häufige Fragen zum Verkauf einer Steuerkanzlei
Warum rechnen Sie hier über den Umsatz und sonst über das Ergebnis?
Weil es in dieser Branche das etablierte Verfahren ist. Die Bundessteuerberaterkammer führt in ihren Hinweisen das Umsatzverfahren als branchentypisch. Das funktioniert hier, weil Steuerkanzleien eine ähnliche Kostenstruktur und einen sehr hohen Anteil wiederkehrender Mandate haben. In der Gastronomie oder im Anlagenbau wäre dieselbe Rechnung falsch.
Was heißt „nachhaltiger Umsatz"?
Der Umsatz ohne Umsatzsteuer, der aus übertragbaren Mandantenverhältnissen und erteilten Aufträgen künftig erzielbar ist. Einnahmen aus einmaligen Leistungen sind herauszurechnen. Wer im letzten Jahr eine große Betriebsprüfung oder eine Umwandlung abgerechnet hat, muss diesen Betrag abziehen, bevor er unsere Zahl benutzt.
Darf ich meine Handakten einfach an den Käufer übergeben?
Nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Vertragsklausel, nach der der Erwerber sämtliche Handakten erhält, nach § 134 BGB nichtig ist, wenn keine Einwilligung der Mandanten vorliegt. Sie verstößt gegen die Verschwiegenheitspflicht aus § 203 Absatz 1 Nummer 3 StGB. Der Kaufvertrag als Ganzes ist deshalb nicht automatisch unwirksam, die Übergabepflicht muss aber auf die zustimmenden Mandanten beschränkt werden.
Kann ein Finanzinvestor meine Kanzlei kaufen?
Nicht ohne Weiteres. Eine Steuerberatungsgesellschaft braucht die Anerkennung, und die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte muss bei Berufsträgern liegen. Zu prüfen: Die genaue Ausgestaltung nach der Reform des Berufsrechts ist anwaltlich zu klären. Wir schreiben hier nichts, worauf Sie sich nicht verlassen können.
Wie viel ist mein größter Mandant wert?
Weniger, als Sie denken, wenn er zu groß ist. Ein Mandant mit einem erheblichen Anteil am Kanzleiumsatz ist für einen Käufer ein Risiko und kein Vorzug: Geht er, bricht ein Teil der Rechnung weg. Kanzleien mit breit gestreutem Mandantenstamm erzielen den höheren Multiplikator.
Was passiert mit meinen Mitarbeitern?
Bei einem Betriebsübergang gehen bestehende Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. In dieser Branche ist das meist kein Streit-, sondern ein Verkaufsargument: Der Käufer will das Personal.
Wie lange dauert der Verkauf?
Von der ersten Bewertung bis zur Unterschrift meist sechs bis zwölf Monate. Die Begleitung danach dauert oft länger als in anderen Branchen, weil Mandanten den Berater ungern wechseln.
Was kostet mich das?
Für Sie nichts. Bezahlt werden wir von den Käufern, und zwar erst dann, wenn Sie Ihre Daten ausdrücklich für einen bestimmten Käufer freigegeben haben.
Andere Branchen
Jede Branche hat einen eigenen Rechner mit den Kennzahlen, die dort tatsächlich zählen.