unternehmen-nachfolger.de

Praxiswert für Ihre Zahnarztpraxis berechnen

Was ist Ihre Praxis wert?

Zehn Fragen, eine erste Spanne nach der Methode der Bundesärztekammer. Ohne dass Ihre Patienten, Ihr Team oder Ihre Kollegen etwas davon erfahren.

Schritt 1 von 10

Wie hoch war Ihr Praxisumsatz im Schnitt der letzten drei Jahre?

Gerechnet wird auf den Durchschnitt aus drei Kalenderjahren, damit ein einzelnes gutes oder schlechtes Jahr nicht durchschlägt. Wer seine Zahl kennt, bekommt eine engere Spanne.

Schritt 2 von 10

Wie viel davon blieb als Gewinn übrig?

Vor Steuern, nach allen Kosten des Praxisbetriebs — und ohne Ihren eigenen Lohn, danach fragen wir gleich.

Schritt 3 von 10

Was müssten Sie einem angestellten Zahnarzt zahlen, der Ihre Arbeit macht?

Bruttojahresgehalt. Die Hinweise der Bundesärztekammer setzten dafür 76.000 € an — im Jahr 2008. Nennen Sie, was heute gilt; wir staffeln den Betrag danach nach Ihrer Größe, wie es die Methode vorsieht.

Schritt 4 von 10

Führen Sie die Praxis allein oder gemeinsam?

Die Hinweise der Bundesärztekammer rechnen für eine Gemeinschaft mit einem höheren Multiplikator: Die Bindung der Patienten verteilt sich auf mehrere Behandler und geht nicht mit einer Person.

Schritt 5 von 10

Kommen Ihre Patienten zu Ihnen oder in die Praxis?

Was an Ihrer Person hängt, geht mit Ihnen. Ein Käufer sieht genau darauf.

Schritt 6 von 10

Wie hoch ist Ihr Privatanteil am Umsatz?

Zahnersatz, Implantologie, Kieferorthopädie und andere Selbstzahlerleistungen sind unabhängig vom Punktwert.

Schritt 7 von 10

Wo liegt der Schwerpunkt Ihrer Praxis?

Schritt 8 von 10

In welchem Bundesland liegt Ihr Unternehmen?

Damit ordnen wir Ihr Unternehmen dem passenden Käuferkreis zu. Gröber als das Bundesland wird es nicht: Nach Ort oder Landkreis fragen wir nicht.

Schritt 9 von 10

Was haben Sie vor?

Die Antwort ändert nichts an Ihrer Wertspanne. Sie entscheidet, was wir Ihnen danach anbieten.

Schritt 10 von 10

Sollen wir Ihr Unternehmen anonym anbieten?

Kostenfrei und unabhängig von der Broschüre. Ihre Praxis erscheint dann als anonymes Angebot, auf der Plattform und im Käufernetz.

Kostenfrei · ohne Firmenname · ohne Registrierung · Ergebnis sofort am Bildschirm

Für Arzt- und Zahnarztpraxen gibt es ein anerkanntes Verfahren, und Gerichte akzeptieren es. Wir folgen ihm, statt eine eigene Rechnung zu erfinden. Es hat einen Posten, den fast jeder Abgeber unterschätzt.

Von der Redaktion · Zuletzt aktualisiert am 12. September 2026
Inhalt
  1. Wie eine Zahnarztpraxis bewertet wird
  2. Warum das alternative Arztgehalt alles verändert
  3. Was den Prognosemultiplikator bestimmt
  4. Was den Wert nach oben und unten zieht
  5. Wie der Verkauf einer Praxis abläuft
  6. Was der Verkauf einer Zahnarztpraxis kostet
  7. Besonderheiten je Schwerpunkt
  8. Häufige Fragen zum Verkauf einer Zahnarztpraxis
  9. Andere Branchen

Wie eine Zahnarztpraxis bewertet wird

Maßgeblich ist die Methode der Bundesärztekammer, veröffentlicht als Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen mit Stand vom 9. September 2008, gemeinsam von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Sie ersetzt die Richtlinien von 1987 und wird von Gerichten anerkannt.

Der Praxiswert besteht aus zwei Teilen, die getrennt ermittelt werden:

  1. 1
    SubstanzwertDer Marktwert der Praxiseinrichtung: Behandlungseinheiten, Röntgen, Sterilisation, Mobiliar, gegebenenfalls ein eigenes Labor. Bei Zahnarztpraxen ist das ein erheblicher Posten.
  2. 2
    Übertragbarer UmsatzDer Umsatz, der ohne Sie weiterläuft. Leistungen, die nur Sie persönlich erbringen, gehören nicht dazu.
  3. 3
    Abzüglich übertragbarer KostenPersonal, Material, Miete, Labor. Was der Nachfolger ebenso aufwenden muss.
  4. 4
    Abzüglich alternatives ArztgehaltWas Sie als angestellte Zahnärztin oder angestellter Zahnarzt verdienen würden. Erst was darüber hinausgeht, ist Ertrag der Praxis und nicht Ihr Lohn.
  5. 5
    Mal PrognosemultiplikatorDie Zahl der Jahre, in denen die Patientenbindung an Sie noch trägt. Sie hängt vor allem daran, wie lange Sie die Übergabe begleiten.

Wichtig für das Verständnis unserer Zahl: Der Rechner gibt nur den ideellen Wert aus. Den Substanzwert Ihrer Einrichtung kennt er nicht, weil er weder Alter noch Zustand Ihrer Behandlungseinheiten kennt. Bei einer jungen Praxis ist das ein sechsstelliger Unterschied nach oben.

SchrittWas die Hinweise dazu sagen
Übertragbarer UmsatzDer Durchschnitt der letzten drei KalenderjahreGrundlage
abzüglich übertragbarer KostenOhne nicht übertragbare und ohne kalkulatorische Kosten= übertragbarer Gewinn
abzüglich kalkulatorisches ArztgehaltNach Umsatz gestaffelt — der Schritt, der über den Wert kleiner Praxen entscheidet20 %100 %
mal PrognosemultiplikatorEinzelpraxis 2,0 Jahre, Berufsausübungsgemeinschaft 2,5 Jahre= ideeller Wert
zuzüglich SubstanzwertGeräte, Einrichtung, Warenlager — getrennt bewertet, nicht im Ergebnis dieses Rechners enthalten= Praxiswert
Ab diesem Umsatzwird so viel Arztgehalt abgezogen
40.000 €20 %
65.000 €30 %
90.000 €40 %
115.000 €50 %
140.000 €60 %
165.000 €70 %
190.000 €80 %
215.000 €90 %
240.000 €100 %

Zum Betrag: Die Hinweise setzten 76.000 € an — im Jahr 2008. Der Rechner fragt stattdessen, was ein angestellter Behandler heute kosten würde, und staffelt diesen Betrag nach der Tabelle. Eine erfundene Fortschreibung wäre schlechter als eine Selbstauskunft.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammer, „Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen", Stand 9. September 2008 (Verband, Stand 09.09.2008)

Warum das alternative Arztgehalt alles verändert

Dies ist der Punkt, an dem die meisten Gespräche über den Praxiswert auseinandergehen.

In Ihrem Jahresergebnis steht kein Gehalt für Sie selbst. Es enthält deshalb zwei Dinge gleichzeitig: den Lohn für Ihre eigene Behandlungstätigkeit und den Ertrag des Unternehmens Praxis. Ein Käufer muss Ihre Behandlungsleistung ersetzen, entweder durch sich selbst oder durch eine Anstellung. Diese Kosten zieht er ab, bevor er rechnet.

Bei einer Einzelpraxis, in der der Inhaber den größten Teil der Leistung selbst erbringt, kann dieser Abzug den ideellen Wert erheblich verringern. Das ist kein Trick des Käufers, sondern Teil des anerkannten Verfahrens.

Zu prüfen: Der Ausgangswert von 76.000 Euro stammt aus dem Jahr 2008 und ist nach den Hinweisen fortzuschreiben. Der heute anzusetzende Betrag liegt darüber. Solange wir ihn nicht belegen können, arbeitet der Rechner mit einer gekennzeichneten Annahme.

Was den Prognosemultiplikator bestimmt

Der zweite Teil der Rechnung ist keine Marktkennzahl, sondern eine Einschätzung: Wie viele Jahre trägt die Bindung Ihrer Patienten an Sie persönlich noch, nachdem Sie übergeben haben?

Daraus folgt etwas Praktisches, das in kaum einer anderen Branche so klar ist: Die Länge Ihrer Übergabebegleitung ist ein Preisfaktor. Wer am Stichtag aufhört, verkauft einen Patientenstamm, der in den ersten Monaten schrumpft. Wer zwei Jahre mitarbeitet und Patienten persönlich an die Nachfolge übergibt, verkauft einen, der bleibt.

Deshalb fragt unser Rechner nach Ihrer Absicht und nicht nach einer Eigenschaft der Praxis: Wie lange Sie bereit sind, die Übergabe zu begleiten, ist eine Entscheidung — und sie wirkt auf den Preis.

Was den Wert nach oben und unten zieht

MerkmalWirkung auf den Faktor
Die Patienten kommen in die Praxis, nicht zu einer Personwerterhöhend
Privatanteil über ein Drittel des Umsatzeswerterhöhend
Die Patienten kommen zu Ihnen persönlichwertmindernd

Warum hier keine Prozentzahlen stehen: Belegt ist bei diesen Merkmalen die Richtung, nicht die Höhe. Eine Zahl erscheint hier erst, wenn wir sie belegen können — und dann rechnet der Rechner oben sie auch ein.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammer, „Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen", Stand 9. September 2008 (Verband, Stand 09.09.2008)

Was ist Ihre Praxis wert?

Zehn Fragen genügen für eine erste Spanne. Ohne Firmenname, ohne Registrierung.

Jetzt berechnen

Wie der Verkauf einer Praxis abläuft

  1. 1
    WertermittlungSie trennen zwei Dinge: was die Einrichtung heute noch wert ist, und was die Praxis ohne Sie verdient. Für den zweiten Teil brauchen Sie die Zahlen der letzten drei Jahre.
  2. 2
    Unterlagen ordnenUmsatz nach Kassen- und Privatanteil, Kostenaufstellung, Inventarliste mit Anschaffungsjahren, Mietvertrag, Mitarbeiterliste, Patientenzahlen und Recall-Quote.
  3. 3
    Nachbesetzung vorbereitenDie Zulassung wird nicht verkauft, sie wird neu vergeben. Der Zulassungsausschuss entscheidet. Wann der Antrag zu stellen ist und wie er abläuft, gehört früh geklärt.
  4. 4
    Anonyme AnspracheWir stellen Ihre Praxis ohne Namen vor: Praxisform, Größenordnung, Region, Privatanteil. Ihre Patienten und Ihr Team erfahren nichts.
  5. 5
    ÜbergabeDer wichtigste Teil und derjenige, der den Preis am stärksten bewegt. Je länger Sie mitarbeiten, desto mehr Patienten bleiben, und desto höher der Prognosemultiplikator.

Was der Verkauf einer Zahnarztpraxis kostet

Für Sie als Abgeberin oder Abgeber entstehen über uns keine Kosten. Bezahlt werden wir von der Käuferseite, und zwar erst, wenn Sie Ihre Daten ausdrücklich für einen bestimmten Käufer freigegeben haben.

Kosten entstehen Ihnen an anderer Stelle: Steuerberater für die Aufbereitung, Anwalt für Kaufvertrag und Nachbesetzungsverfahren, und in dieser Branche fast immer ein Bewertungsgutachten. Anders als anderswo lohnt es sich hier regelmäßig, weil der Substanzwert der Einrichtung eine eigene Prüfung verlangt.

Besonderheiten je Schwerpunkt

Allgemeine Zahnheilkunde

  • Die Bindung läuft über Jahre und oft über die Person
  • Recall und Prophylaxe sind der wiederkehrende Teil des Umsatzes
  • Behandlungseinheiten und Röntgen sind Substanz, nicht ideeller Wert

Implantologie und Chirurgie

  • Zuweiserbeziehungen sind der Kern — und sie hängen an Personen
  • Hoher Privatanteil, unabhängig vom Punktwert
  • Gerätesubstanz erheblich: DVT, Chirurgieeinheit, Labor

Kieferorthopädie

  • Laufende Behandlungen gehen mit über und binden über Jahre
  • Der Bestand an angefangenen Fällen ist ein eigener Verhandlungspunkt
  • Eigene Zulassungsvoraussetzungen und ein eigener Käuferkreis
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Verkauf einer Zahnarztpraxis

Kann ich meine Zulassung verkaufen?

Nein. Die Zulassung zum vertragszahnärztlichen System ist ein höchstpersönliches Recht und auf dem freien Markt nicht handelbar. Sie beeinflusst den Praxiswert dennoch erheblich, weil ohne sie ein großer Teil des Umsatzes wegfiele. Verkauft wird die Praxis; die Zulassung wird im Nachbesetzungsverfahren neu vergeben, und darüber entscheidet der Zulassungsausschuss.

Was ist das alternative Arztgehalt und warum wird es abgezogen?

Es ist das Gehalt, das Sie als Angestellte oder Angestellter in derselben Tätigkeit verdienen würden. In Ihrem Praxisergebnis steckt beides: der Lohn für Ihre eigene Arbeit und der Ertrag des Unternehmens. Ein Käufer muss Ihre Arbeit ersetzen und zieht dafür ein Gehalt ab. Dieser Abzug ist der häufigste Grund dafür, dass Abgeber den Wert ihrer Praxis zu hoch einschätzen.

Wird der Abzug auch bei kleinen Praxen gemacht?

Nur eingeschränkt. Die Hinweise der Bundesärztekammer begrenzen ihn: Unterhalb von 40.000 Euro übertragbarem Umsatz wird gar nicht abgezogen, darüber gestaffelt bis 240.000 Euro.

Was bestimmt den Prognosemultiplikator?

Die Zahl der Jahre, in denen von einer Patientenbindung an Sie persönlich auszugehen ist. Das ist keine Marktkennzahl, sondern eine Einschätzung über Ihre Praxis und Ihre Übergabe. Wer am Stichtag geht, verkauft etwas anderes als wer zwei Jahre mitarbeitet, und der Unterschied ist erheblich.

Ist Ihre Zahl der vollständige Praxiswert?

Nein. Unser Rechner gibt den ideellen Wert aus, also den Teil, der aus dem übertragbaren Ertrag entsteht. Der Substanzwert der Einrichtung kommt hinzu, und der ist bei Zahnarztpraxen hoch. Ihn könnten wir nur schätzen, wenn wir Alter und Zustand jeder Behandlungseinheit kennen würden, und das fragen wir nicht ab.

Was ist mit dem Praxislabor?

Es wird getrennt betrachtet. Ein eigenes Labor erzeugt eigenen Ertrag und hat eigenen Substanzwert. Ob ein Käufer es übernehmen will, hängt davon ab, wie er selbst arbeitet. Deshalb gehört es in der Bewertung als eigener Posten behandelt.

Was passiert mit meinem Team?

Bei einem Betriebsübergang gehen bestehende Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. In dieser Branche ist eingespieltes Personal ein Verkaufsargument: Es hält die Patienten ebenso wie die Behandler.

Was kostet mich das?

Für Sie nichts. Bezahlt werden wir von den Käufern, und zwar erst dann, wenn Sie Ihre Daten ausdrücklich für einen bestimmten Käufer freigegeben haben.